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Sunset Race 2026

Segelanweisungen / Sailing Instructions
Version: 30.04.2026 22:45

1. Regeln

Es gelten:

  1. Die Wettfahrtregeln Segeln der ISAF 2025 – 2028 (WR), einschliesslich aller Zusätze von Swiss Sailing.
  2. Die Ausschreibung und die Segelanweisungen der SVT.
  3. Die Klassenvorschriften der betreffenden Klasse.
  4. Das Binnenschifffahrtsgesetz (BSG) und der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und seine lokalen Ergänzungen.

Anpassung der Strafbestimmungen gemäss Wettfahrtregeln Segeln (RRS):

  1. Die Standard-Strafe nach Regel 44.1 wird von zwei Drehungen ("Two-Turns Penalty") auf eine Drehung ("One-Turn Penalty") reduziert. Eine Drehung besteht aus einer Wende und einer Halse.

2. Mitteilungen an Teilnehmer

  1. Mitteilungen an die Teilnehmer werden über die SVT Regatta App unter News kommuniziert (https://svt.sunsetrace.online/news) und zusätzlich per SMS/E-Mail notifiziert. Teilnehmer werden empfohlen, regelmäßig die App zu überprüfen und ihre Kontaktdaten aktuell zu halten.

3. Änderungen der Segelanweisungen

  1. Änderungen der Segelanweisungen werden über die SVT Regatta Application in der Sektion Dokumente bereitgestellt und in den News kommuniziert. Alle angemeldeten Teilnehmer erhalten eine SMS- und E-Mail-Benachrichtigung bei Änderungen und wichtigen Mitteilungen.

  2. Die aktuellsten Dokumente sind jederzeit verfügbar unter: https://svt.sunsetrace.online/regatten

4. Signale an Land

  1. Signale an Land werden auf dem Startschiff am Steg des SVT Clubhauses gesetzt.

5. Fleets (Jollen und Yachten) und Absage

  1. Die Fleet-Einteilung erfolgt basierend auf der Anzahl der bis 48 Stunden vor dem jeweiligen Sunset Race angemeldeten Boote:

  2. Zwei separate Fleets (Jollen und Yachten) mit getrenntem Start und separater Luv-Bahnmarke, wenn mindestens 3 Jollen UND mindestens 3 Yachten angemeldet sind.

  3. Fleet "Jollen only", wenn weniger als 3 Yachten, aber mindestens 3 Jollen angemeldet sind.

  4. Fleet "Yachten only", wenn mindestens 3 Yachten, aber weniger als 3 Jollen angemeldet sind.

  5. Automatische Absage des Sunset Race am Mittwochabend um 21:00 Uhr, wenn weder genügend Yachten noch genügend Jollen angemeldet sind (weniger als 3 Boote pro Fleet).

6. Regattabahn

  1. Kursart: Up and Down gemäss Kurskarte.
  2. Pro Abend werden – je nach Wind- und Wetterbedingungen – möglichst viele kurze Läufe gesegelt.
  3. Rundung der Bahnmarken: Alle Bahnmarken sind Backbord zu lassen.
  4. Bahnmarkeneigenschaften: Alle Bahnmarken sind treibende Marken.
  5. Separate Bahnmarken für verschiedene Fleets:
    1. Bei Teilnahme von Jollen und Yachten werden separate Luv-Bahnmarken gesetzt:
    2. Yachten: Separate Luv-Bahnmarke mit oranger Flagge (weiter vom Start entfernt)
    3. Jollen: Separate Luv-Bahnmarke mit roter Flagge (näher zum Start)
  6. Alle anderen Bahnmarken, Startlinie und Ziellinie sind für beide Flotten identisch.

  7. Homerun-Option:

    • Vor dem letzten Rennen des Abends kann durch Setzen der Bier-Flagge auf dem Startschiff ein Homerun angekündigt werden.
    • Bei Homerun-Ankündigung: Nach der letzten Lee-Bahnmarke wird das Ziel vor dem SVT-Floss gesetzt (siehe Kurskarte Homerun).
    • Der Winkel von der letzten Lee-Bahnmarke zum Homerun-Ziel ist in der Kurskarte als rechter Winkel dargestellt, kann in der Praxis jedoch je nach Standort des letzten Rennens in beliebigem Winkel gesetzt werden.

7. Start

  1. Die Orange Flagge wird 5 Minuten vor dem ersten Ankündigungssignal gesetzt und bleibt für den gesamten Regattaabend gesetzt.

  2. Es wird eine verkürzte Startprozedur von 3 Minuten anstatt der üblichen 5 Minuten durchgeführt:

    • Bei 3 Minuten: Ankündigungssignal.
    • Bei 2 Minuten: Vorbereitungssignal.
    • Bei 1 Minute: Vorbereitungssignal wird eingeholt.
    • Bei Start: Startsignal gleichzeitig Ankündigungssignal für nächstes Fleet.
  3. Startreihenfolge:

    1. Jollen
    2. Yachten
  4. Der Start erfolgt gemäss WR 26. Für die nachfolgende Fleet gilt das Startsignal der vorangehenden Fleet als Ankündigungssignal.

  5. Boote von Fleets, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, sollen den Startbereich während der Startprozedur anderer Fleet freihalten.

  6. Die Startlinie wird begrenzt durch:

    • Start-Boje mit oranger Flagge.
    • Flaggenmast des Startschiffes mit oranger Flagge.
  7. Boote, die nicht innerhalb von 2 Minuten nach ihrem Startsignal die Startlinie überquert haben, werden als DNS (Did Not Start) gewertet.

  8. Wenn eine Fleet (Jollen oder Yachten) einen Massenfrühstart verursacht, wird sie erst wieder gestartet, nachdem alle anderen Klassen gestartet sind.

8. Bahnabkürzung

  1. Bahnabkürzung kann jederzeit vom Start-/Zielboot ausgelöst werden durch Setzen der Flagge S und zwei Schallsignale.

  2. Das Ziel ist dann zwischen der nächsten Boje und dem Zielschiff.

9. Kursänderung

  1. Aufgrund der besonderen Eigenschaften des Zürichsees, bei dem sich die Wind- und Wetterverhältnisse sehr schnell ändern können, behält sich das Regattakomitee das Recht vor, die Lee-Bahnmarke sowie das Ziel jederzeit ohne vorherige Signalgebung durch Flaggen oder akustische Signale anzupassen.

  2. Bei allen Kursänderungen wird jedoch stets darauf geachtet, dass Fairness für alle Teilnehmer gewährleistet bleibt.

10. Ziel

  1. Die Ziellinie wird durch die Zielboje mit blauer Flagge und den Flaggenmast des Zielschiffes begrenzt.
  2. Sonderregelung Homerun: Der spezielle Homerun-Modus ist in Abschnitt 6.6 detailliert beschrieben und stellt eine Besonderheit dieser Regatta dar.

11. Zeitlimit

  1. Boote, welche innerhalb von 150% der Laufzeit des ersten Bootes seiner Fleet das Ziel erreichen, werden als klassiert (Beendigung der Wettfahrt) gewertet. Boote, welche nach dieser Zeit das Ziel noch nicht erreicht haben und nicht aufgegeben haben, werden als DNF gewertet.

12. Proteste und Strafen

  1. Boote die beabsichtigen zu protestieren, müssen dies anschliessend an den Zieldurchgang, bzw. so bald als möglich nach Aufgabe der Wettfahrt, beim Wettfahrtkomitee mit Angabe des Protestgegners anmelden (Ergänzung der Regel 61).
  2. Proteste sind schriftlich mittels offiziellen Formularen abzufassen und dort innerhalb der Protestfrist einzureichen (Ergänzung der Regel 61.2).
  3. Die Protestfrist beträgt 60 Min nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes, bzw. dem Abbruch der letzten Wettfahrt des Abends.
  4. Über Ort und Zeit der Protestverhandlung entscheidet das Schiedsgericht.

13. Wertung

  1. Die Wertung erfolgt nach dem Low-Point System gemäss WR A4.
  2. Die Abendresultate fliessen in die Sunset Race Jahreswertung ein.
  3. Es gibt getrennte Jahreswertungen für Jollen und Yachten:

    • Yachten: Das Boot (Segelnummer und Bootsklasse) zählt für die Wertung
    • Jollen: Der Skipper/die Skipperin zählt für die Wertung
  4. Wechsel während der Saison:

    • Bei Yachten können die Skipper pro Abend wechseln - dabei zählt nur das Boot mit der entsprechenden Segelnummer
    • b) Bei Jollen kann der Skipper/die Skipperin das Boot wechseln oder (wie bei Laser) das Rigg wechseln - dabei zählt nur der Skipper/die Skipperin
  5. Für die Jahresrangliste zählen die besten 8 Abendresultate.

  6. Die aktuelle Rangliste ist jederzeit verfügbar unter: https://svt.sunsetrace.online/sunset-race

14. Preise

  1. Beim letzten Sunset Race der Saison (18. September) findet im Anschluss die Rangverkündigung statt.
  2. Wanderpokal für die schnellste Yacht und deren Eigner:in.
  3. Wanderpokal für die/den schnellste:n Jollen-Segler:in.
  4. Erinnerungspreise für alle anwesenden Segler:innen.

15. Sicherheit

  1. Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers, zu entscheiden, ob er/sie startet, eine Wettfahrt fortsetzt und beendet oder gegebenenfalls aufgibt (WR Regel 4).
  2. Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich dem Wettfahrtkomitee bekanntgeben.
  3. Auf Jollen ist das Tragen von Persönlichen Auftriebsmitteln für die ganze Mannschaft immer obligatorisch.
  4. Bei der Signalisation durch das Wettfahrtkomitee (Flagge Y), bei Sturmvorwarnung (oranges Blinklicht mit 40 In- tervallen pro Minute) oder Sturmwarnung (oranges Blinklicht mit 90 Intervallen pro Minute) ist das Tragen von Rettungswesten für die ganze Mannschaft auf allen Booten obligatorisch.
  5. Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift hat eine sofortige Disqualifikation ohne Verhandlung zur Folge.

16. Kurs Jollen und Yachten

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17. Kurs Jollen und Yachten Homerun

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